> AUSZEICHNUNG LEBENSQUALITÄT IM ALTENHEIM
Welche Kriterien gehören zur Auszeichnung?
121 Kriterien erheben Gutachterinnen und Gutachter im Rahmen ihrer Begehungen zur Beurteilung und zur anschließenden Verleihung der Urkunde. Die Berwertungsbereiche sind:
Autonomie
Autonomie enthält unter anderen Kriterien die Beurteilungen von:
Teilhabe
Teilhabe enthält unter anderen Kriterien die Beurteilungen von:
Menschenwürde
Menschenwürde enthält unter anderen Kriterien die Beurteilungen von:
Respekt vor dem Individuum
Berücksichtigung der individuellen Interessen und Belange in Pflege und Betreuung
Das Heim als Zuhause der Bewohnerinnen und Bewohner
Schutz der Privat- und Intimsphäre
Wer steht dahinter?
Das Heimverzeichnis wurde von BIVA und ISIS entwickelt, ist aber das gemeinsame Werk aller an der stationären Pflege beteiligten Akteure.
Projektträger: Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.
Wissenschaftliche Begleitung: Institut für Soziale Infrastruktur (ISIS)
Beratende und begleitende Unterstützung
Trägerverbände: Arbeiterwohlfahrt (AWO),Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Deutscher Caritasverband (Caritas), Diakonisches Werk der EKD (Diakonie), Der
Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kommunaler Träger (Sozial-Holding Mönchengladbach), Verband der Alten– und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Heimaufsicht: Bundesweiter Facharbeitskreis Heimaufsicht (BuFaH)
Pflegekassen: Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Verbraucherorganisationen: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV), Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Verbraucherzentrale
Bundesverband (VZBV)
Finanzielle Förderung: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Texte: Auszug aus der Information von: www.heimverzeichnis.de